Zustiften als Erbe

Christian SutterIch bin in Essen geboren, habe hier gearbeitet und mich für viele Dinge in Essen engagiert. Mir liegt die Stadt am Herzen und ich möchte mitgestalten, damit die Gemeinschaft wachsen kann. Daher habe ich gerne eine Zustiftung gemacht in der Hoffnung, dass nicht nur Gutes getan wird, sondern dass es weitere Zustifter gibt.

Christian Sutter, Privatperson

Zustiften als Privatperson

Wer keine eigene Stiftung gründen möchte, der kann durch eine Zustiftung bestehende Stiftungen stärker machen!

Durch Ihre Zustiftung schaffen Sie einen Mehrwert, der über einmalige Spenden weit hinaus geht. Eine Zustiftung ist besonders dann sinnvoll, wenn Sie sich langfristig für die Stärkung des Ehrenamts engagieren möchten, ihnen aber der Aufwand zur Gründung einer eigenen Stiftung zu hoch ist. Wichtig: Durch Ihre Zustiftung erhalten Sie keine Rechte an der Stiftung Ehrenamt Essen, aber Sie können mit geringem Aufwand gezielt und wirkungsvoll die geteilte Stifteridee fördern.

Sie können die Stiftung Ehrenamt Essen auch als Erbe einsetzen und dadurch dem bürgerschaftlichen Engagement dauerhaft Zukunft schenken!

Auch über den eigenen Tod hinaus soll das zu Lebzeiten erarbeitete Kapital im Sinne des Besitzers wirken. Im Regelfall vererbt man seinen Reichtum an die eigenen Nachkommen. Wenn jedoch direkte Nachkommen fehlen, fällt das Erbe automatisch dem Staat zu. So lohnt es sich schon frühzeitig über die Möglichkeit des Zustiftens nachzudenken.

Durch Ihre Zustiftung behält Ihr Erbe seinen Wert. Die Erbschaftssteuer entfällt, wenn die Zuwendung an eine gemeinnützige Stiftung geht. So kommt Ihre Zustiftung in vollem Umfang dem guten Zweck in Ihrer Stadt zu!

Zustiftung

Bei einer Zustiftung in eine bestehende Stiftung können gemäß § 10 b Abs. 1a EStG Beträge bis zu einer Million Euro, bei gemeinsam veranlagten Ehegatten bis zu zwei Millionen Euro, über einen Zeitraum von zehn Jahren als Sonderausgaben vom steuerpflichtigen Einkommen abgezogen werden.

Mit Ihrem Vermächtnis setzen Sie die Stiftung Ehrenamt Essen als Vermächtnisnehmer ein. So können Sie selbstbestimmt bleibende Werte schaffen und über Ihren Tod hinaus Gesellschaft mitgestalten.

Wenn Sie keine gesetzlichen Erben haben, können Sie die Stiftung Ehrenamt Essen als Alleinerbin bestimmen. Ihr Erbe geht dann als Zustiftung in die Stiftung ein. Wenn Sie die Stiftung als Erbe bedenken möchten, muss dieser Wunsch klar formuliert im Testament niedergelegt sein.

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Zustiften als Stiftung

Zustiften kann jeder!

Mit ihrer Zustiftung spenden Sie in das sicher angelegte Vermögen der Stiftung Ehrenamt Essen und erhöhen so langfristig ihre Erträge für die Menschen in Essen.