Zustiften

Zustiften

Zustiften ist der beste Weg, um das Essener Ehrenamt nachhaltig zu unterstützen. Durch Ihren Beitrag stocken Sie das Vermögen der Stiftung dauerhaft auf, um ihre Leistungsfähigkeit langfristig zu stärken. Bereits mit einem geringen Betrag können Sie gezielt und wirkungsvoll die Arbeit der Stiftung fördern. Zustiften können sowohl natürliche als auch juristische Personen.

Jugendliche mit und ohne Behinderung beim Spiel
Ehrenamtliche Helferin mit älterer Dame im Rollstuhl
Kleiner Junge beim Lernen
Jugendliche hilft Kindern bei den Hausaufgaben
Alte Frau alleine
Flüchtlinge und Ehrenamtliche feiern Karneval
Junge Frau mit älterer Dame im Rollstuhl
Kleines Mädchen beim Basteln

Wer stiftet, der bestimmt selbst was mit seinem Vermögen geschieht!

Der Staat möchte das Engagement von Bürgern und Stiftungen fördern und gewährt steuerliche Erleichterungen. So können Sie durch Ihre Zustiftung selbst entscheiden, was mit Ihrem Geld geschieht und wie es auf Dauer wirken soll.

Ob Zustiftung oder Stiftungsneugründung – es gelten steuerrechtlich die gleichen Regelungen. Über einen Zeitraum von zehn Jahren können Sie einen Betrag bis zu einer Million Euro geltend machen. Bei Eheleuten unter bestimmten Voraussetzungen sogar das Doppelte. Ansonsten besteht, wie bei einer Spende, die Möglichkeit des allgemeinen Sonderabzugs von 20 Prozent Ihrer gesamten Einkünfte.

Wir beraten Sie gerne!

Ihre Ansprechpartnerin zum Thema Spenden & Stiften:
Frau Susanne Georg
Telefon:
0201 88-20203
E-Mail: susanne.georg@stadtkaemmerei.essen.de

Investieren Sie in ein besseres Miteinander in unserer Stadt!

Zustiften kann jeder!

Mit ihrer Zustiftung spenden Sie in das sicher angelegte Vermögen der Stiftung Ehrenamt Essen und erhöhen so langfristig ihre Erträge für die Menschen in Essen.

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