Zustiften als Unternehmen

Ehrenamt heißt: Wir helfen einander. In Summe wären wir ohne die vielen Freiwilligen alle sozial ärmer. Dass unsere Zustiftung nun Menschen in ganz Essen hilft, ist eine tolle Sache

Dr. Michael Scheren, Ehemals Mitglied des Beirats der HSU/Uniper SE

Zustiften als Unternehmen

Viele Essener Unternehmen kommen ihrer gesellschaftlichen Verantwortung nach und engagieren sich auf vielfältige Weise für die Stadt und ihre Menschen. Dabei sind Nachhaltigkeit und Effizienz ein wichtiges Kriterium, wenn es um die Verteilung von Spendengeldern geht.

Die Zustiftung geht in ihrer Wirkung über eine einmalige Großspende hinaus, denn Ihr Unternehmen wird zum konstanten Unterstützer der lokalen Bürgergesellschaft. Ein wertvolles Engagement und eine positive Botschaft. So können Sie die einmalige Zustiftung immer wieder zum Thema machen – nach außen hin und in ihrer internen Unternehmenskommunikation.

Werden Sie und Ihr Unternehmen Teil der Stiftung Ehrenamt Essen und bringen Sie das bürgerschaftliche Engagement nach vorne!

Zustiftung

Eine Zustiftung bringt auch steuerliche Vorteile für Sie.

Leisten Sie als Einzelunternehmen oder Personengesellschaft eine Zustiftung, können diese Beträge nach § 9 Nr. 5 Gewerbesteuergesetz und § 10b Einkommensteuergesetz als Sonderausgaben geltend gemacht werden.

Zustiften kann jeder!

Mit ihrer Zustiftung spenden Sie in das sicher angelegte Vermögen der Stiftung Ehrenamt Essen und erhöhen so langfristig ihre Erträge für die Menschen in Essen.

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