Zustiften als Unternehmen
Viele Essener Unternehmen kommen ihrer gesellschaftlichen Verantwortung nach und engagieren sich auf vielfältige Weise für die Stadt und ihre Menschen. Dabei sind Nachhaltigkeit und Effizienz ein wichtiges Kriterium, wenn es um die Verteilung von Spendengeldern geht.
Die Zustiftung geht in ihrer Wirkung über eine einmalige Großspende hinaus, denn Ihr Unternehmen wird zum konstanten Unterstützer der lokalen Bürgergesellschaft. Ein wertvolles Engagement und eine positive Botschaft. So können Sie die einmalige Zustiftung immer wieder zum Thema machen – nach außen hin und in ihrer internen Unternehmenskommunikation.
Werden Sie und Ihr Unternehmen Teil der Stiftung Ehrenamt Essen und bringen Sie das bürgerschaftliche Engagement nach vorne!
Eine Zustiftung bringt auch steuerliche Vorteile für Sie.
Leisten Sie als Einzelunternehmen oder Personengesellschaft eine Zustiftung, können diese Beträge nach § 9 Nr. 5 Gewerbesteuergesetz und § 10b Einkommensteuergesetz als Sonderausgaben geltend gemacht werden.