Zustiften als Stiftung
Sie haben bereits eine eigene Stiftung gegründet und sehen bei der Stiftung Ehrenamt Essen Parallelen zu Ihrem Stiftungszweck?
Seit der Novellierung des Ehrenamtstärkungsgesetzes ist es Stiftungen mittlerweile möglich, in den Vermögensstock einer anderen Stiftung zu stiften.
Durch eine Zustiftung können Sie die Stiftung Ehrenamt Essen nachhaltig unterstützen.
Stiftungen können Überschüsse aus der Vermögensverwaltung, Gewinne aus den wirtschaftlichen Geschäftsbetrieben und bis zu 15 Prozent ihrer sonstigen nach § 55 Absatz 1 Nummer 5 AO zeitnah zu verwendenden Mittel einer anderen Stiftung zur Vermögensausstattung zuwenden.
Als einzige Voraussetzung für Ihre Zustiftung müssen Ihre steuerbegünstigten Zwecke denen der Stiftung Ehrenamt Essen entsprechen.
Verfolgen Sie Ihren Stifterwunsch effizienter durch eine Zustiftung in die wachsende Stiftung Ehrenamt Essen und stärken Sie das lokale Engagement.